Veranstalterinfos
Sie sind ein gemeinnütziger Verein oder eine Stiftung, eine Kommune oder eine Kirchengemeinde und möchten etwas Gutes tun?
Wir sind als Teil der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit für Sie da und bieten Ihnen gegen Übernahme der Fahrtkosten gagenfreie Benefizkonzerte und Kirchenbenefizkonzerte an.
Sie sind ein professioneller Veranstalter und suchen ergänzend zu ihren sonstigen Veranstaltungsformaten ein Berufsblasorchester oder eine Big Band?
Wir sind aufgeschlossen gegenüber Crossover Konzertformaten, bieten aber auch selbst ein vielseitiges und sehr abwechslungsreiches Programm an.
Neben den Benefizkonzerten können Sie uns für Galakonzerte anfragen. Wir spielen zu besten Konditionen.
Sie sind eine Schule oder eine pädagogische Einrichtung und möchten Ihren Kindern und Schülern Musik in ihrer Vielseitigkeit nahebringen?
Dann ergänzen und bereichern unsere Kinder- und SchülerkonzerteIhren Lehrplan oder Ihr Lernangebot. Von unserer Seite aus entstehen Ihnen hierbei keine Kosten. Ein Mehraufwand an organisatorischer Arbeit im Vorfeld wird von Ihnen dennoch zu erbringen sein.
Sie sind als Veranstalter experimentell unterwegs oder suchen selbst für sich einen musikalischen Partner für ein gemeinsames Projekt?
Dann könnten wir möglicherweise dieser Partner für das Sonderprojekt sein.
Sie sind eine Einrichtung der Polizei oder eine polizeinahe Behörde?
Dann könnte eines unserer Kammermusikensembles der richtige Partner für Ihre Veranstaltung sein und die Musik zum besonderen Anlass beisteuern.
Bei größeren Anlässen wie Open-Air-Veranstaltungen an Blaulichttagen bieten wir Ihnen einen Auftritt des gesamten Orchesters an.
Für Ihre Anfrage bitten wir Sie uns einen Antrag ausgefüllt und unterschriebenzukommen zu lassen. Gerne prüfen wir anhand Ihrer Angaben Ihr Anliegen und setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Für die Terminvereinbarung ist eine möglichst frühzeitige Anfrage von Vorteil (bei Konzerten min. 4 Monate im Voraus).
Für weitere Fragen oder auch Terminabstimmungen sind wir gerne für Sie da.
Veranstaltungsarten
Benefizkonzerte
Dauer ca. 90 Minuten / 1 Pause
Benefizkonzerte sind in der Regel zweistündige Konzerte mit zwei Programmteilen (2 x 45 min. Programm mit 15 – 30 min. Pause) für einen guten Zweck. Das Orchester präsentiert hierbei seine große musikalische Bandbreite mit einem gemischten Programm von Klassik bis Unterhaltung. Diese Auftritte werden ohne Gage gegen Übernahme der Fahrtkosten durch den Veranstalter gespielt.
Kirchenbenefizkonzerte
Dauer ca. 60 Minuten / ohne Pause
Üblicherweise in Kirchen oder sakralen Räumen stattfindende Konzerte mit an diese Räumlichkeiten angepassten Programmen von ca. 60 min. Dauer ohne Pause. Die Durchführung obliegt meist dem Gesamtorchester, in kleinen Kirchen auch den großen Kammermusikensembles (Harmonieensemble oder großes Blechbläserensemble. Diese Auftritte werden ohne Gage gegen Übernahme der Fahrtkosten durch den Veranstalter gespielt.
Galakonzerte
Diese Konzerte sind in der Regel für professionelle Veranstaltungsagenturen interessant, die ergänzend zu ihren sonstigen Konzertformaten ein professionelles sinfonisches Blasorchester oder eine Big Band suchen. Im Angebot ist ein vielseitiges und abwechslungsreiches Repertoire, auch Crossover-Konzertformaten sind vorstellbar Diese Auftritte ohne Benefizzweck werden gegen Gage und gegen Übernahme der Fahrtkosten durch den Veranstalter gespielt (Höhe auf Anfrage).
Open-Air-Veranstaltung
Open-Air-Veranstaltungen beschreiben Konzertformate, die im Freien stattfinden, idealerweise mit überdachter Bühne und meist mit verstärkender Tontechnik. Solche Veranstaltungen können sowohl Benefizkonzerte als auch repräsentative Konzerte mit großer Öffentlichkeitswirkung sein.
Ebenfalls zu den Open-Air-Veranstaltungen zählen auch kleineren Konzertformen wie Platzkonzerte und Serenaden mit der Dauer von ca. 45 min. Platzkonzerte eignen sich im besonderen Maße für polizeilichen Veranstaltungen wie z. B.
- Landesgartenschauen (Blaulichttage)
- Tage der offenen Tür
- Landestage – u. a. Landestag der Verkehrssicherheit
Kinder- und Schülerkonzerte
Kinder- und Schülerkonzerte bringen den Kindern, Schülerinnen und Schülern die Musik in ihrer Vielseitigkeit nahe, bereichern den Lehrplan und die pädagogische Bildungsarbeit. Diese werden in der Regel in Kindertagesstätten und Schulen mit den Stücken „Peter und der Wolf“ von Sergej Prokofjew (geeignet für Kinder im Vorschulalter bis zur 6. Schulklasse) sowie „Die Moldau“ aus Smetanas „Mein Vaterland“ (geeignet für Kinder im Vorschulalter bis zur 2. Schulklasse) aufgeführt. Weitere Stücke und Konzertprogramme sind in Bearbeitung. Die Dauer beträgt in der Regel ca. 60 min. (reine Aufführungszeit „Peter und der Wolf“ ca. 45 min. zuzüglich eines weiteren Unterhaltungsstücks ca. 10 min.). Wünscht eine Schule/Kindertagesstätte eine Aufführung zweimal hintereinander, weil die Zahl der Kinder oder Schüler/-innen sehr groß ist und anstelle einer Großveranstaltung das Konzert in zwei Aufführungen geteilt werden soll, spielt das Orchester auch zweimal 45 min. hintereinander mit einer ca. 15-minütigen Pause. Terminlich liegen diese Kinder- und Schülerkonzerte in der Regel in der Schulzeit vormittags. Den Einrichtungen, die solcher Konzerte veranstalten möchten, entstehen hierbei keine Kosten für das Orchester.
Sonderprojekte
Das Orchester steht Sonderprojekten und ungewöhnlichen oder experimentellen Konzertformaten offen gegenüber. Bisher gibt es gute Erfahrungen mit
- Kooperationskonzerten mit anderen Orchestern, Chören, Sängern oder Gastmusikern/-solisten – auch für gemeinsame experimentelle Konzertprojekte
- Kooperationsprojekten mit Musikschulen oder Bläserklassen von allgemeinbildenden Schulen
- Kinderkonzerten mit aktiver Kinderbeteiligung, vorbereitet durch eine vom Veranstalter bereitzustellende musikalische Früherziehung
- Demenzkranken-Benefizkonzerten mit Clown als Kooperationspartner
- Lesungen und Konzerten in Kooperation bspw. mit der Polizeifürsorge und den Polizeipoeten
Weitere Projektideen können gerne angefragt werden.
Musik zu besonderem Anlass (Kammermusikensembles)
Die Kammermusikensembles des LPO BW dienen in erster Linie musikalischen Umrahmungen von Festakten von Einrichtungen der Polizei, polizeinahen Institutionen oder der Ministerien und Landesbehörden. Auch bei Beerdigungen und Bestattungsfeierlichkeiten mit polizeilichem oder ministeriellem Bezug wird in bestimmten Fällen ein Kammermusikensemble eingesetzt.
Die Kriterien für den Einsatz der verschiedenen Ensembles sind, wie nachstehend aufgeführt, vielschichtig:
Bei Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich Blechbläserensembles einem Holzbläserensemble vorzuziehen, da sie eine größere Reichweite haben und die Instrumente weniger wetterempfindlich sind. Auch in größeren Hallen wird ein Blechbläserensemble besser zu Gehör kommen als ein leiseres Holzbläserensemble.
Im Gegensatz dazu kommen in kleineren, geschlossenen Räumen die Holzbläserensembles bestens zur Geltung und unterstreichen den festlichen Rahmen der Veranstaltung.
Die Repertoires unserer Kammermusikensembles decken sämtliche Stilrichtungen und Veranstaltungsarten ab und können in eingeschränktem Maße auch auf musikalische Wünsche der Veranstalter angepasst werden.
Dem Veranstalter wird vonseiten des Konzertmanagements jeweils ein für seine Veranstaltung geeignetes Ensemble vorgeschlagen.
Neben diesen musikalischen Umrahmungen kommt den großen Kammermusikensembles (Harmonieensemble und großes Blechbläserensemble) eine besondere Bedeutung zu: Bei Veranstaltungen, die örtlich eingeschränkt einen Einsatz des Gesamtorchesters nicht ermöglichen, sind diese beiden großen Ensembles eine geeignete Alternative. Diese kommen bspw. zum Einsatz in kleineren Kirchen oder Hallen oder räumlich begrenzten Festveranstaltungen.